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R & Co. Fahrzeugtechnik GmbH



Allgemeine Liefer- und Leistungsbedingungen
Diese Bedingungen sind Bestandteil unserer sämtlichen Angebote und Verträge über Lieferungen und Leistungen, auch in laufenden und künftigen Geschäftsverbindungen.
Abweichende Vereinbarungen, insbesondere widersprechende Geschäftsbedin-gungen unserer Kunden sowie Nebenabreden, bedürfen in jedem Einzellfall unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.
1.
Angebot und Vertragsabschluß
1.1
Bestellungen und Vereinbarungen sind nur verbindlich, wenn sie von uns schriftlich bestätigt werden.
1.2
Sämtliche, dem Kunden zugänglich gemachten Unterlagen enthalten nur branchenübliche Annäherungswerte, soweit in den jeweiligen Vertragsunterlagen nicht ausdrücklich etwas anderes geregelt ist.
1.3
Entgegenstehende oder von unseren Lieferbedingungen abweichende Bedingungen des Lieferanten/Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten diese Bedingungen im Einzelfall schriftlich anerkannt. Die Ausführung unserer Bestellung gilt als Anerkennung unserer Bedingungen. Werden in Ausnahmefällen die Preise vorher nicht vereinbart, so sind sie in der Auftragsbestätigung verbindlich anzugeben. Unser Recht zu Widerspruch und Rücktritt bleibt vorbehalten.
1.4
Wir schulden nur die Ausführung derjenigen Leistungen, die in den Vertragsunterlagen ausdrücklich spezifiziert sind.
2.
Behandlung überlassener Zeichnungen, Modelle, Werkzeuge
Alle zur Ausführung eines Auftrages überlassenen Unterlagen und Gegenstände, wie z.B. Zeichnungen, Stücklisten, Berechnungen, Modelle, Werkzeuge, Vorrichtungen usw. die wir für die Ausführung der Bestellung zur Verfügung stellen oder bezahlen, bleiben unser Eigentum; sie sind geheimzuhalten und uns nach Ausführung der Bestellung ohne besondere Aufforderung kostenlos zurückzugeben.
Der Lieferant haftet für ihren Verlust oder ihre Beschädigung bis zur ordentlichen Rückgabe, sowie für mißbräuchliche Benutzung. Auszüge und Vervielfältigungen dürfen nur mit vorheriger Zustimmung an den Unterlieferanten gegeben werden, soweit die Weitergabe nicht zur Ausführung des Auftrags unerläßlich ist. In diesem Falle ist dem Unterlieferanten die vorstehende Geheimhaltungspflicht aufzuerlegen.
3.
Preise / Gewicht der Lieferung
3.1
Falls nichts anderes vereinbart wurde, gelten unsere Preise Netto in EURO, ab Werk, ausschliesslich Verpackung, Transport sowie MWST.
3.2
Einfuhrzölle und öffentliche Abgaben, die nach Vertragsschluss eingeführt oder erhöht werden, gehen zu Lasten des Kunden.
3.3
Die Anerkennung von Mehr-und Minderleistungen behält sich der Besteller vor.
4.
Zahlung
Falls nichts anderes vereinbart,muß die Zahlung entweder innerhalb von 14 Tagen unter Abzug von 2 % Skonto oder innerhalb von 30 Tagen Netto erfolgen.
Die Fristen laufen ab Rechnungseingang , jedoch nicht vor Wareneingang und sofern Dokumentationen und Prüfzeugnisse zum Leistungsumfang gehören, nicht vor der vertragsgemäßen Übergabe an den Besteller.
4.1
Wechsel nehmen wir nur nach vorheriger Vereinbarung und unter Vorbehalt ihrer Diskontierbarkeit entgegen. Sämtliche Diskontspesen gehen zu Lasten des Kunden und sind sofort zu vergüten. Ein Gutschrift von Wechsel und Scheck erfolgt erst , wenn uns der Gegenwert einschließlich der Nebenkosten vorbehaltlos zur Verfügung steht.
4.2
Vereinbarte Vorauszahlungen leistet der Besteller gegen Rechnung gemäss den umsatzsteuerrechtlichen Bestimmungen. Auch im Fall von Vorauszahlungen hat der Auftragnehmer sämtliche Leistungen in einer Schlussrechnung aufzuführen und abzurechnen.
4.3
Die Zahlung erfolgt unter dem Vorbehalt einer Prüfung der Rechnung durch den Besteller.
5.
Umweltschutz und Unfallbestimmungen
Der Lieferant ist verpflichtet beim Liefergegenstand alle für den Umweltschutz und Unfallschutz erforderlichen Vorkehrungen zu treffen und alle behördlichen und gesetzlichen Anforderungen zu berücksichtigen.
6.
Liefergegenstand
Der Liefergegenstand muß dem Verwendungszweck und dem neusten Stand der Technik entsprechen. Bestehen
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Gärtitzer Str. 2 * D-04720 Großweitzschen
Stand 05/2018 2 von 2
für den Liefergegenstand und/oder dessen Einzelteile Normen, so ist nach diesen Normen zu fertigen.
7.
Abtretung / Zurückbehaltung / Aufrechnung
7.1
Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte aus Verträgen mit uns ohne unsere schriftliche Zustimmung an Dritte zu übertragen.
7.2
Die Aufrechnung mit Gegenforderungen des Kunden ist nur insoweit zulässig, als diese von uns anerkannt und fällig oder rechtskräftig festgestellt sind.
8.
Fristen und Termine
8.1
Die von uns angegebenen Fristen beginnen mit dem Datum unserer schriftlichen Annahmeerklärung oder Bestätigung, jedoch nicht vor Beibringung der vom Kunden zu beschaffenden Unterlagen. Jede Verzögerung ist uns unverzüglich anzuzeigen.
8.2
Durch Änderung eines Vertrages verlängert sich die in Aussicht genommenen Fristen entsprechend.
8.3
Kommt der Lieferant mit seiner Leistung in Verzug, so sind wir ohne Nachfristsetzung berechtigt, nach unserer Wahl Nachlieferung und Schadensersatz wegen verspäteter Lieferung oder aber statt der Erfüllung Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen und vom Vertrag zurückzutreten. Bei Überschreitung der Lieferzeit oder mangelhafter Erfüllung zahlt der Lieferant für jede angefangene Woche der
Überschreitung der Lieferzeit eine Vertragsstrafe in Höhe von 1% der Nettorechnungssumme, höchstens jedoch 5% dieser Summe, falls einzelvertraglich nicht eine höhere Vertragsstrafe festgelegt worden ist. Durch Zahlung der Vertragsstrafe werden die Verpflichtungen zur vertragsgerechten Leistung oder zum Ersatz des uns noch entstehenden Schadens nicht abgewendet. Wir sind berechtigt, die verwirkte Vertragsstrafe von der nächstfälligen Zahlung an den Lieferanten anzusetzen.
8.4
Für Terminverzögerungen die der Kunde zu verantworten hat werden, beginnend einen Monat nach Anzeige der Versandbereitschaft, dem Kunden entstehende Lagerkosten berechnet.
9.
Versand
Alle Bestellzeichnungen und Bestellnummern sind in unsere Bestellung betreffenden Papieren (Auftragsbestätigung, Lieferschein, Frachturkunden, Rechnungen usw.) stets zu wiederholen. Warenannahme erfolgt nur montags bis donnerstags von 7.30 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags bis 12.30 oder nach besonderer Vereinbarung. Höhere Kosten und Spesen, die infolge Abweichung und Normalversandablauf oder infolge Abweichung von uns geforderter Versandart auftreten, werden von uns nur anerkannt, wenn diese schriftlich vereinbart wurden. Dies gilt insbesondere dann, wenn Ware wegen Terminüberschreitung auf dem Eilwege versandt werden muss. Sämtliche Sendungen sind fracht- und nebenkostenfrei abzufertigen.
Die Beförderungsgefahr trägt der Lieferant. Unsere jeweiligen Versandvorschriften sind genau zu beachten. Sofern einzelvertraglich nichts anderes vereinbart, hat der Lieferant die Lohn- und Materialkosten für Versand, Versanddokumente, handelsübliche Verpackung sowie Transportversicherung zu tragen. Für die Folgen unrichtiger Frachtbrief-Deklaration haftet der Lieferant.
10.
Annahme / Abnahme
10.1
Der Kunde hat die Lieferung / Leistung in jedem Fall unverzüglich nach Aufforderung durch uns an - oder abzunehmen.
10.2
Nimmt der Kunde die Lieferung / Leistung nicht an / ab, sind wir berechtigt nach Setzung einer angemessenen Frist die Erfüllung des Vertrages zu verweigern und Schadensersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
11.
Gewährleistung
11.1
Der Lieferant leistet Gewähr dafür, dass der Liefergegenstand seinen Wert oder seine Tauglichkeit ohne beeinträchtigenden Fehler aufweist, den in der Bestellung angegebenen Bedingungen sowie den sonstigen zugesicherten Eigenschaften, den neuesten Vorschriften der Behörden, den jeweils gültigen sicherheitstechnischen Anforderungen und den Unfallverhütungsvorschriften entspricht.
11.2
Bei Lieferung fehlerhafter Waren ist vor Beginn der Fertigung zunächst dem Lieferanten Gelegenheit zum Aussortieren sowie Nachbessern oder Nachliefern zu geben, es sei denn, dass dies dem Besteller unzumutbar ist.
11.3
Sofern einzelvertraglich nicht anders vereinbart, endet die Gewährleistungspflicht bei erkennbaren Mängeln nach zwölf Monaten, nach Abnahme des Liefergegenstands, bei versteckten Mängeln fünf Jahre nach Abnahme. Im Rahmen der Gewährleistung können wir bei Sachmängeln nach unserer Wahl die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche einschließlich der Nachbesserung geltend machen.
11.4
Dem Lieferanten sind die von ihm zu ersetzenden Teile auf Verlangen und auf seine Kosten vom Besteller unverzüglich zur Verfügung zu stellen.
11.5
Gewährleistungsansprüche entstehen nicht , wenn der Fehler zurückzuführen ist auf Verletzungen von
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Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemäße Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung und natürlicher Verschleiß sowie vom Besteller oder Dritten vorgenommene Eingriffe in den Liefergegenstand.
11.6
Ist die Beseitigung von Mängeln nicht möglich, können wir Ersatzlieferung verlangen. Das gleiche Recht steht uns zu, wenn ein von uns gerügter Mangel innerhalb einer angemessenen Frist nicht beseitigt worden ist. Für jede Reklamation die wir in unserem Hause bearbeiten berechnen wir einen Kostensatz von 100,00 EURO pro Stunde.
12.
Schutzrechte Dritter
Der Lieferant steht dafür ein, daß Lieferung und Benutzung des Liefergegenstandes Schutzrechte Dritter, insbesondere Patente, Gebrauchsmuster, Urheber- und Wettbewerbsrechte, nicht verletzen und wird uns von allen erhobenen Ansprüchen Dritter freistellen.
13.
Datenschutz

13.1
Rechtsgrundlage für die Verabeitung Ihrer Daten ist Artikel 6 DS-GVO.
Beim Zustandenkommen eines Kauf-/Liefervertrages setzen wir Ihre Zustimmung zu der gültigen Datenschutzverordnung und der Datenverwendung voraus. Die Datenverwendung erfolgt ausschließlich zur Vertragserfüllung bzw. vorvertraglichen Maßnahmen.

13.2

Übermittlung an Dritte

Wir übermitteln personenbezogen Daten nur dann an Dritte, wenn dies gesetzlich gefordert ist oder sie eingewilligt haben.

13.3
Speicherung von Daten
Wir bewahren Ihre Daten nur solange auf, wie dies zur Vertragserfüllung notwendig ist.
Die gesetzlichen Fristen werden eingehalten.

13.4
Ihre Rechte
Sie können jederzeit Auskunft über alle von Ihren gespeicherten Daten verlangen.
Sofern Ihre Daten nicht korrekt gespeichert sind, können Sie jederzeit eine Berichtigung verlangen.
Sie können der Datenverarbeitung jederzeit widersprechen. In diesem Fall kann die Vertragserfüllung jedoch nicht erfolgen. Die bis dahin erfolgte Datenverarbeitung war allerdings rechtmäßig.
14.
Höhere Gewalt
Höhere Gewalt, Arbeitskämpfe, Unruhen, behördliche Maßnahmen und sonstige unvorhersehbare, unabwendbare und schwerwiegende Ereignisse befreien die Vertragspartner für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Wirkung von den Leistungspflichten. Die Vertragspartner sind verpflichtet, im Rahmen des Zumutbaren unverzüglich die erforderlichen Informationen zu geben und ihrer Verpflichtung den veränderten Verhältnissen nach Treu und Glauben anzupassen.
15.
Haftung
Die Haftung für Schäden durch unseren Liefergegenstand an Rechtsgütern des Käufers, z.B. Schäden an anderen Sachen, sind ganz ausgeschlossen.
16.
Erfüllungsort und Gefahrenübergang / Versicherung
16.1
Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen ist 04720 Großweitzschen.
16.2
16.3
Die Gefahr geht in allen Fällen mit der An- bzw. Abnahme bei Lieferung spätestens jedoch mit Verlasssen unseres Lagers auf den Kunden über. Dies gilt auch für Teillieferungen / -leistungen und auch dann, wenn wir noch andere Leistungen übernommen haben.
Gerichtsstand ist das für unseren Sitz zuständige Gericht. Wir sind jedoch auch berechtigt in dem allgemeinen Gerichtsstand des Lieferanten Klage zu erheben. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
Die Anwendung der einheitlichen Gesetze über den internationalen Kauf beweglicher Sachen sowie über den Abschluss von internationalen Kaufverträgen über bewegliche Sachen.
Forderungen gegen uns aufgrund oder im Zusammenhang mit der Bestellung verjähren nach Ablauf von 2 Jahren.